Die Verwendung von Begriffen wie „Veggie-Burger“ und „Vegane Wurst“ kann nach den neuen Regeln des Europäischen Parlamentsausschusses für Landwirtschaft verboten sein.
Während der Abstimmung schlug der Ausschuss vor, die derzeit für Fleischprodukte und Fleischprodukte verwendeten Namen ausschließlich fleischhaltigen Produkten zuzuweisen. Zu diesen Bezeichnungen gehören beispielsweise "Steak", "Wurst", "Schnitzel", "Burger", "Hamburger".
Dieser Vorschlag spiegelt die jüngste Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Bezug auf Milch wider, wonach die Begriffe „Molke“, „Sahne“, „Butter“, „Käse“ und „Joghurt“ Milchprodukten zugeordnet sind und nicht zur Bezeichnung pflanzlicher Produkte wie z wie Soja oder Tofu. In einem Fall, der von einem deutschen Gericht unter Beteiligung des deutschen Lebensmittelunternehmens TofuTown beim Europäischen Gerichtshof eingereicht wurde, entschied der Europäische Gerichtshof, dass bestehende EU-Gesetze tierische Produkte schützen.TofuTown verkaufte Kräuterprodukte mit Namen wie Tofu-Sojaöl und Vegetarischer Käse. Dies deutete nach Angaben des Unternehmens darauf hin, dass die Kunden nicht irregeführt wurden, da die Herkunft der Produkte aus dem Namen hervorgeht. Die Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs ist jedoch der Ansicht, dass die Werbung für diese Produkte gegen die geltenden Gesetze der Europäischen Union verstößt.
In seiner Entscheidung stellte das Gericht fest, dass die einschlägigen Rechtsvorschriften zum Zwecke einer angemessenen Werbung und Vermarktung den Namen „Milch“ grundsätzlich ausschließlich für Milch tierischen Ursprungs belassen. Die in der EU geltenden Gesetze legen Namen wie "Sahne", "Butter", "Käse" und "Joghurt" nur für Milchprodukte fest, d. H. Produkte aus natürlicher Milch.