Im September dieses Jahres hat das Schweizer Parlament beschlossen, das Töten männlicher Hühner zu verbieten. Der Bundesrat hat ab dem 1. Januar 2020 eine entsprechende Änderung der Tierschutzverordnung eingeführt.
Eine sogenannte Homogenisierung ist, wie der Bundesrat schrieb, nicht mehr zulässig. Bisher haben Männer in einer Brechmaschine einen schmerzhaften Tod erlitten. In den letzten Jahren wurde diese Methode jedoch nur in einigen Brütereien und in Ausnahmefällen angewendet.
Die Schweizer Veterinärdienste sind dafür verantwortlich, ein Verbot der Zerkleinerung lebender Hühner zu verhängen. Im Rahmen ihrer Überwachungstätigkeiten werden sie das Verbot in ihren jeweiligen Brütereien durchsetzen. Darüber hinaus ist das Töten mit CO2 weiterhin zulässig.
Eine Alternative zu bestehenden Tötungsmethoden soll nach Angaben des Bundesrates bald in Kraft treten.
Dank der Methode zur Bestimmung des Geschlechts vor dem Schlüpfen in der Zukunft wird es möglich sein, das Geschlecht von Hühnern sehr früh nach der Befruchtung zu bestimmen.
So können Bruteier mit männlichen Embryonen frühzeitig eliminiert werden. Männliche Legehennen schlüpfen nicht mehr.
Derzeit sind diese Methoden nicht weit verbreitet. Mehrere internationale Unternehmen und Universitäten erforschen und entwickeln jedoch eine kommerzielle Methode zur Zerstörung von Eiern, die männliche Embryonen enthalten.